Nivona Garantiebedingungen

Die NIVONA Apparate GmbH, Südwestpark 49, 90449 Nürnberg, Deutschland (kurz: NIVONA) gewährt für diesen Apparat dem Endabnehmer zusätzlich zu seinen gesetzlichen Gewähr – leistungsrechten gegenüber dem Verkäufer eine Herstellergarantie zu den nachfolgenden Bedingungen:

  1. NIVONA garantiert, dass dieser neu hergestellte Apparat, der für die Zubereitung von Kaffee und Heißgetränken in haushaltsüblichen Mengen konzipiert und konstruiert wurde, zum Zeitpunkt der Übergabe vom Händler an den Endabnehmer die in der Produktbeschreibung für dieses Geräte aufgeführten Eigenschaften aufweist und frei von konstruktions-, materialund herstellungsbedingten Mängeln ist. Ein Mangel, der zur Geltendmachung von Garantieansprüchen berechtigt, liegt nur dann vor, wenn der Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des Apparates erheblich gemindert ist.
  2. Dieser Apparat fällt nur dann unter diese Garantie, wenn er in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) bei einem NIVONAautorisierten Fachhändler gekauft wurde und er bei Auftreten des Mangels in der EU betrieben wird.
  3. Die Garantiezeit beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Tag des Verkaufs vom Händler an den Erst-Endabnehmer.
  4. Der Garantieanspruch muss innerhalb des Garantiezeitraumes schriftlich gegenüber dem NIVONA-Zentralservice oder einer von NIVONA autorisierten Service-Stelle geltend gemacht werden. Die Adressen und Kontaktdaten des Zentralservices und der von NIVONA autorisierten Service-Stellen sind am Ende dieser Garantie – bedingungen sowie – jeweils auf aktuellem Stand – im Internet unter www.nivona.com aufgeführt. Der Garantieanspruch kann bei jeder von NIVONA autorisierten Service-Stelle geltend gemacht werden. Um etwaige Verzögerungen zu vermeiden,empfiehlt es sich jedoch, den Garantieanspruch gegenüber der dem Betriebsort des Gerätes nächstliegenden Service-Stelle geltend zu machen.
  5. Im Garantiefall ist der Apparat vom Endabnehmer an die jeweilige Service-Stelle zu versenden, wobei der Apparat gut zu verpacken ist (möglichst Originalverpackung) und die vollständige Anschrift des Endabnehmers zusammen mit einer kurzen Fehlerbeschreibung in das Paket zu legen ist. Zum Nachweis des Garantieanspruches ist der Sendung der Original- Kaufbeleg (Kassenzettel, Rechnung), aus welchem Name und Anschrift des Händlers, Kaufdatum und Typenbezeichnung des Gerätes hervorgehen müssen, beizufügen.
  6. Die Garantieleistung erfolgt nach Wahl von NIVONA durch Instandsetzung, Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des gesamten Gerätes. Ausgetauschte Teile oder Geräte gehen in das Eigentum von NIVONA über. Wird ein auszutauschendes Gerät bei Eintritt des Garantiefalles von NIVONA nicht mehr produziert, so ist NIVONA nach seiner Wahl berechtigt, ein mindestens gleichwertiges Gerät aus laufender Produktion zu liefern. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit für diesen Apparat.
  7. Von der Garantie ausgenommen sind:
    1. Ausstellungs- und Vorführgeräte,
    2. Geräte, die zur Zubereitung von Kaffee und Heißgetränken in der Gastronomie und Hotelleriebetrieben werden,
    3. Mängel, die durch nicht der Bedienungsanleitung entsprechende Aufstellung, Nutzung oder Wartung des Gerätes entstanden sind,
    4. Mängel, die durch Sturz, Überspannung oder äußere Einwirkungen auf das Gerät oder Eingriffe durch nicht von NIVONA autorisierte Personen entstanden sind,
    5. Mängel an Verschleißteilen (z. B. Dichtungen, Ventile) oder Mängel, die durch Defekte von Verschleißteilen und Schäden, die durch Fremdkörper im Mahlwerk (z. B. Steine) entstanden sind,
    6. Geräte, die nicht bei einem NIVONA-autorisierten Fachhändler gekauft wurden,
    7. Austausch von Verbrauchsmaterialien (z. B. Filter) sowie Reinigungs- oder Wartungsarbeiten, soweit diese nicht zur Instandsetzung erforderlich sind.
  8. Andere Ansprüche des Endabnehmers als die in diesen Garantiebedingungen vorgesehenen Rechte auf Instandsetzung, Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des mangelhaften Gerätes werden durch diese Garantie nicht begründet.

NIVONA Apparate GmbH
Südwestpark 90
D-90449 Nürnberg
Deutschland
www.nivona.com 

Tel.: 0911 25 26 63 90